Dez 16 2011
Die Ferienwohnung als Altersvorsorge?
Eine eigene Ferienwohnung zu besitzen, ist der Traum vieler Menschen. Sie brauchen keine teuren Hotels oder Pensionen mehr zu buchen, sondern fahren einfach immer wieder zu ihrem schönsten Ort, wo sie in der Wohnung ganz für sich sind und die Zeit genießen. Doch eine Ferienwohnung bietet noch einen weiteren Vorteil, indem man Sie, zusätzlich zu anderen Sparmaßnahmen, zur Altersvorsorge verwendet. In den Ferien nutzt man die Ferienwohnung ganz normal für den Urlaub und vermietet die Ferienwohnungen im Allgäu in der restlichen Zeit an andere Urlauber. Wichtig dafür sind vor allem ein guter, beliebter Standort und die Möglichkeit, die Verwaltung und den Service vor Ort gewährleisten zu können. Am einfachsten ist der Einsatz der Ferienimmobilie als Altersvorsorge, wenn Sie sie erst einmal nicht selbst nutzen wollen. Jedoch ist es manchmal schwierig, zu beweisen, dass man das Haus wirklich nicht selbst nutzt, sondern nur vermietet. Hilfreich ist ein Vertrag mit einem Makler, in dem die Eigennutzung ausgeschlossen wurde.
Doch auch, wenn Sie die Wohnung nur ab und an vermietet bekommen, können Schwierigkeiten entstehen, außer sie wurde umgebaut. Wie viele Monate pro Jahr die Ferienwohnung vermietet sein sollte, erfahren Sie beim örtlichen Tourismusverband. Anders sieht das Ganze aus, wenn Sie auch selbst regelmäßig hinter der Balkonbespannung des Ferienhauses Platz nehmen und Ihre Ferienzeit hier verbringen möchten. Denn dann darf das Finanzamt per Prognose überprüfen, ob die Einnahmen der Immobilie in 30 Jahren höher sind, als die Kosten und Abschreibungen. Ist das nicht der Fall, können keine Werbungskosten geltend gemacht werden, da es sich um so genannte „Liebhaberei“ handelt. Ist die Ertragsprognose jedoch positiv, müssen die Werbungskosten anteilig erkannt werden, sodass man sich neben dem Aufenthalt in der Ferienwohnung ab und an auch mal eine Unterkunft in einem Hotel in der Lüneburger Heide leisten kann.